Strom und Gas

Kunden werben Kunden

KWKSo sichern Sie sich Ihre Prämie

Sie sind gern Kunde der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH? Empfehlen Sie uns weiter und freuen Sie sich über eine Treueprämie von 25 €, die Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird. So können auch Ihre Familie, Freunde und Bekannte von unserem Kundenservice vor Ort profitieren.

KWK 25Eur

Teilnahmebedingungen

  • Prämienberechtigt sind alle Kunden (Privatpersonen) der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH ab 18 Jahren.

  • Mitarbeiter der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH und Ihre Angehörigen sowie professionelle Vermittler sind von der Prämienvergabe ausgeschlossen. Sich selbst zu werben oder die Werbung durch Haushaltsangehörige wird nicht anerkannt.

  • Die Werbung muss vor Vertragsabschluss mit dem Neukunden erfolgen. Dafür muss der Neukunde dieses vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit seinem Vertragsantrag einreichen. Nur dann erhält der Werbende die Gutschrift/Prämie von 25 € auf sein Kundenkonto. Alle nötigen Formalitäten zum Lieferantenwechsel übernehmen wir für Sie.

  • Die Prämie von 25 € wird dem Vertragskonto des Werbenden zum Lieferbeginn des Neukunden gutgeschrieben und mit der Jahresrechnung verrechnet – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Werbende muss zum Zeitpunkt des Lieferbeginns des Neukunden selbst Kunde der SWN sein.

  • Die Prämie gilt für alle Strom- und Gaslieferverträge mit der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH. Ausgenommen sind die Versorgung innerhalb des Allgemeinstroms und der Grund- und Ersatzversorgung.

  • Als Neukunden gelten alle Personen, die in den letzten 12 Monaten keine Versorgung mit Strom und/oder Gas durch die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH hatten. Strom- und Gasversorgung werden dabei getrennt betrachtet. Die Werbung eines neuen Gaskunden, der bisher bereits einen Stromliefervertrag mit der SWN unterhielt, gilt also als Prämienberechtigung.

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


SWN-Service: Berechnen Sie Ihren persönlichen Zahlungsplan

Zum 1. März 2023 sind die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme in Kraft getreten.

In den nächsten Tagen erhält jeder Strom- und/oder Gas-Kunde der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH ein separates Anschreiben mit dem persönlichen Entlastungsbetrag.

SWN-Kunden haben hier die Möglichkeit, durch Eingabe ihres aktuellen Abschlages sowie dem auf dem Schreiben ausgewiesenen Entlastungsbetrag die verringerten Abschlagsbeträge und deren Fälligkeiten in einem Zahlungsplan auszudrucken.

Und so funktioniert es

Kunden ohne SEPA-Lastschriftmandant sind aufgefordert, die neuen Abschläge selbstständig an die neuen Abschlagshöhen anzupassen und diese zu den angegebenen Fälligkeitsterminen unter Angabe der Kunden- und Verbrauchsstellennummer auf das Geschäftskonto bei der Kreissparkasse Saale-Orla zu überweisen. Nutzen Sie dafür den Zahlungsplan-Rechner.


Zählerstandserfassung

Hier können Sie ihren Zählerstand online einreichen. Füllen Sie einfach die Felder aus und reichen Sie diese Ablesung ein.


Downloads

Haben Sie Fragen? Wir sind gern für Sie da! Sie erreichen unser Servicebüro unter

036481 247-17 oder 036481 247-13

info@stadtwerke-neustadt-orla.de

Sie möchten einen Zählerstand mitteilen, einen Abbuchungsauftrag erteilen, suchen Vertragsangebote oder oder oder... Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen!


Energie sparen

Energieeinsparung und Energieeffizienzverbesserung

Auf dieser Seite finden Sie Tipps und Anregungen, wie Sie bereits in Ihrem Haushalt effizient Energie sparen können und damit Ihre Energiekosten senken. Außerdem leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, weil so der Ausstoß des Treibhausgases CO2 gesenkt wird.

Waschen und Trocknen

  • Achten Sie beim Waschen darauf, dass die Waschmaschine voll ist
  • Nutzen Sie die Energiesparprogramme der Maschine
  • Verzichten Sie auf die Vorwäsche
  • Wäschetrockner sind Stromfresser. Wenn Sie darauf nicht verzichten wollen verwenden Sie Ablufttrockner statt Kondensationstrockner
  • Um die Wärme beim Bügeln optimal zu nutzen, kann ein wärmereflektierender Bügelbrettbezug verwendet werden

Heizen und Lüften

  • Lassen Sie den Brenner Ihrer Heizung vor der Kälteperiode reinigen
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fenster- und Türdichtungen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und dicht sind
  • Entlüften Sie regelmäßig Ihre Heizkörper
  • Verdecken Sie Ihre Heizkörper nicht, damit sie den optimalen Wirkungsgrad nutzen können
  • Senken Sie die Raumtemperatur soweit ab wie möglich. Ein Grad weniger an Temperatur spart ungefähr 6% der Heizkosten
  • Lassen Sie Ihre Räume nie völlig auskühlen
  • Nutzen Sie Ihre Roll- und Fensterläden. Schließen Sie diese in der Nacht um ein schnelles Entweichen der Wärme zu verhindern
  • Verwenden Sie Thermostatventile an Ihren Heizkörpern
  • Stoßlüften ist sparsamer als das Dauerkippen der Fenster

Kühlen

  • Achten Sie beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten auf die Effizienzklasse (A = Energiespargerät)
  • Stellen Sie den Kühlschrank nicht neben den Herd oder vergleichbare Wärmequellen
  • Achten Sie darauf, dass der Kühlschrank nicht zu kalt eingestellt ist
  • Öffnen Sie die Tür nur so kurz wie möglich, um einer Kondensation von Warmluft und der darauffolgenden Vereisung entgegenzuwirken
  • Stellen Sie sicher, dass alle Dichtungen intakt sind

Duschen und Baden

  • Nutzen Sie einen Einhebelmischer um schneller die gewünschte Wassertemperatur einzustellen und somit Wasser zu sparen
  • Duschen ist sparsamer als Baden und verbraucht nur ein Viertel des Warmwassers
  • Achten Sie auf funktionsfähige Dichtungen um einen Wasserverlust vorzubeugen
  • Fangen Sie nicht benötigtes Kaltwasser zum Beispiel zum Blumengießen auf
  • Stellen Sie die Warmwassertemperatur im Boiler nicht zu hoch ein. 60°C sind völlig ausreichend
  • Lassen Sie Ihren Warmwasserbereiter regelmäßig durch Fachpersonal warten

Kochen und Backen

  • Verwenden Sie zum Schließen der Töpfe immer den passenden Deckel
  • Benutzen Sie immer die Kochplatte mit der richtigen Größe
  • Achten Sie stets auf ebene Böden Ihrer Töpfe und Pfannen
  • Verwenden Sie nur so wenig Wasser wie möglich
  • Reduzieren Sie die Energiezuvor sobald die Speisen angekocht sind
  • Schalten Sie die Kochplatten so früh wie möglich aus um die Restwärme effizient zu nutzen
  • Heizen Sie Ihren Backofen nur dann vor, wenn es unbedingt notwendig ist
  • Um Wärmeverluste zu vermeiden öffnen Sie die Backofentür so selten wie möglich
  • Nutzen Sie die Restwärme Ihres Backofens
  • Wenn Sie nur kleine Mengen an Speisen zu erwärmen haben, nutzen Sie einen Mikrowellenherd

Abwaschen und spülen

  • Waschen Sie Ihr Geschirr nicht unter fließendem Wasser auf
  • Achten Sie beim Kauf Ihrer Spülmaschine auf einen geringen Wasser- und Stromverbrauch
  • Spülen Sie das Geschirr bevor Sie es in den Geschirrspüler räumen nicht vor
  • Nehmen Sie Ihren Geschirrspüler nur in Betrieb wenn er voll ist
  • Nutzen sie die Sparprogramme Ihres Geschirrspülers

Beleuchtung

  • Ersetzen Sie Ihre Glühbirnen durch Energiesparlampen. Energiesparlampen kommen mit weniger als einem Viertel der Energie aus als herkömmliche Glühbirnen
  • Schalten Sie das Licht aus wenn Sie länger den Raum verlassen

Elektronik

  • Lassen Sie Ihre elektronischen Geräte, wie zum Beispiel Fernseher oder DVD-Player, nicht im Stand-by-Modus
  • Trennen Sie Ihre elektronischen Geräte vollständig vom Netz
  • Nutzen Sie LCD-Monitore statt Röhrenmonitore

Energieeffizienzverbesserung

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste www.bfee-online.de.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auch auf folgender Seite: Energieratgeber des Umweltbundesamtes

Veröffentlichung laut Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 04.11.2010, Artikel 1: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) i.V.m. Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006.