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Netzanschluss Strom

Die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH schließt Kundenanlagen nach § 17 EnWG zu den beschriebenen Verfahren und Bedingungen für Netzanschlüsse an das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH an. Für die Auslegung und den Betrieb dieser Kundenanlagen gelten Technische Mindestanforderungen.

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH

Auf dieser Seite können Sie sich die TAB 219 sowie die ergänzenden Merkblätter und Richtlinien für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz, die zusätzlich zu den einschlägigen Normen zu beachten sind. Weiterhin sind folgende FNN-Anwendungsregeln zu beachten, die Sie vom VDE-Verlag beziehen können.

FNN-Anwendungsregeln

VDE-AR-N 4100

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) (Fassung vom 04/2019)

VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Fassung vom 08/2011)
VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code)
Hinweis:

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze.

Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln als Kaufexemplar im VDE-Infocenter und für FNN-Mitglieder kostenfrei als PDF-Download unter http://www.vde.com erhalten.

BDEW-Fassungen und dazugehörige Landesfassungen für Thüringen

Ab dem 01.05.2019 sind die „Technischen Anschlussbedingungen – TAB 2019 mit den ergänzenden Thüringer TAB-Dokumenten „Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und „Merkblatt Direkt- und Wandlermessungen 2019“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV anzuwenden.

Damit trägt Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.

Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o. g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Sofern nicht anders festgelegt, gilt für in Planung oder im Bau befindliche Anlagen eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2019.

Mehr Informationen auch unter www.bdew.de. Weitere Informationen erteilt Ihnen gern unser Netzmeister Strom, Herr Reichardt, Tel. 036481 247-22.


Anmeldung eines Netzanschlusses

Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur im Niederspannungsnetz mittels "Anmeldung Netzanschluss (Strom)".

Anschlusskunden, die nicht mehr aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden, können die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes machen.


Herstellung des Netzanschlusses

Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Für Anschlussnehmer, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederspannungsanschlussverordnung NAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV. Für die höheren Anschlussebenen gelten die Verordnungen sinngemäß, soweit die Verträge oder allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes festlegen.


Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB, Merkblätter


Eigenerzeugungsanlagen

Sie beabsichtigen oder planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage für Elektroenergie?
Ihre Anfrage richten Sie bitte an:

info@stadtwerke-neustadt-orla.de

Nach Eingang Ihrer Anfrage werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf der Planung zu besprechen und Ihnen die erforderlichen Antragsunterlagen übergeben.

 

notwendige Formulare:


Bekanntgabe des Netzbereiches der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Am 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2477 bzw. 2485) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH, Netzbereich, macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen. Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck.

Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Netzbereich
Ernst-Thälmann-Straße 18
07806 Neustadt an der Orla
Registergericht Jena HRB 201683

www.stadtwerke-neustadt-orla.de