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Netzanschluss Erdgas

Anmeldung des Netzanschlusses

Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur im Niederdrucknetz mittels Formblatt zum Anschluss an das Versorgungsnetz.

Anschlusskunden die nicht mehr aus dem Niederdrucknetz versorgt werden, können die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjekts (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes machen.


Herstellung des Netzanschlusses

Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Für Anschlussnehmer, die im Niederdrucknetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederdruckanschlussverordnung NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV. Für die höheren Anschlussebenen gelten die Verordnungen sinngemäß, soweit die Verträge oder allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes festlegen.


Hausanschluss Erdgas

Netzanschluss Erdgas gemäß NDAV

Für Anschlüsse von Wohn- und Gewerbeobjekten mit einer Leistungsinanspruchnahme bis ca. 100 kW gilt folgender Ablauf:

Die Errichtung des Hausanschlusses setzt die Anmeldung durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb des Installateur und Heizungsbauer-Handwerks voraus.

Zur Anmeldung zum Anschluss an das Versorgungsnetz ist das Formblatt zu verwenden. Darüber hinaus wird ein Lageplan mit dem gekennzeichneten Grundstück sowie ein Grundrissplan des Gebäudes mit Angabe des vorgesehenen Anbringungsortes des Hausanschlusses benötigt.

Der Anschlussnehmer erhält einen Netzanschlussvertrag, in dem die Leistungsvorhaltung entsprechend des Antrages bestätigt wird und die Kosten für die Errichtung des Anschlusses, die Inbetriebsetzung sowie ggf. den Baukostenzuschuss ausgewiesen sind. Nach Vertragsbestätigung wird in Abhängigkeit von den erforderlichen Aufwendungen der Anschluss zeitnah durch den Netzbetreiber errichtet.

Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB


Netzanschluss Erdgas außerhalb NDAV

Hausanschluss Erdgas außerhalb NDAV

Anschlüsse, die auf Grund ihres Leistungsbedarfs nicht mehr an das Ortsversorgungsnetz angeschlossen werden können, erhalten einen Anschluss aus höheren Druckstufen, ggf. über eine kundeneigene Regler- und Messanlage.

Die Anmeldung kann ebenfalls unter Verwendung des Formblatts oder formlos durch entsprechendes Schreiben des Kunden unter Angabe der benötigten Nennwärmebelastung, erforderlicher Betriebsdruck der Anwendungsanlage und des vorgesehenen Anschlusspunktes auf dem Kundengrundstück erfolgen. Bei erkennbaren Besonderheiten der Anwendungsanlage können auch weitere Unterlagen angefordert werden.
Der Kunde erhält einen Anschlussvertrag, in dem die Leistung, Übergabestelle, Eigentumsgrenzen, Zeitraum der Anschlusserrichtung sowie Kostenbeiträge enthalten sind. Mit Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages wird der Prozess zur Herstellung des Anschlusses angestoßen.

Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB


Anschluss von Erzeugungsanlagen

Anschluss von Erzeugungsanlagen zur Einspeisung in das Netzgebiet

Der Anschluss von Erzeugungsanlagen zur direkten Einspeisung oder Entnahme von Biogas in das Versorgungsnetz erfolgt im Regelfall über einen nach den technischen Kennwerten der Erzeugungsanlage und den netztechnischen Gegebenheiten des Netzes ermittelten Netzverknüpfungspunkt. Dabei werden die Festlegungen des EEG sowie ein eventuell vorhandener geeigneter Anschluss besonders berücksichtigt. Möglicherweise ist die Herstellung eines separaten Anschlusses in einer vorgelagerten Druckstufe erforderlich.

Die Anmeldung kann ebenfalls unter Verwendung des Formblatts zum Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgen oder formlos durch ein entsprechendes Schreiben des Kunden unter Angabe der benötigten Vorhalteleistung und des vorgesehenen Anschlusspunktes auf dem Kundengrundstück.

Der Kunde erhält einen Anschlussvertrag, in dem die Leistung, Übergabestelle, Eigentumsgrenzen, Zeitraum der Anschlusserrichtung sowie Kostenbeiträge enthalten sind. Mit Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages wird der Prozess zur Herstellung des Anschlusses angestoßen.

Je nach Energieträger der regenerativen Erzeugungsanlage werden vom Netzbetreiber weitere spezielle Datenblätter abgefordert.

Für die Einspeisung und Entnahme von Biogas gelten gesonderte chemische und technische Regelungen.

Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB


Bekanntgabe des Netzbereiches der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Am 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2477 bzw. 2485) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH, Netzbereich, macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen. Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck.

Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Netzbereich
Ernst-Thälmann-Straße 18
07806 Neustadt an der Orla
Registergericht Jena HRB 201683

www.stadtwerke-neustadt-orla.de