Ansprechpartner
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mako@stadtwerke-neustadt-orla.de
036481 247-44
Versorgungsgebiet
Unser Erdgas-Netzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Orla, einschließlich einiger Vororte bzw. Gemeinden - Neunhofen/Sorga, Dreitzsch, Burgwitz, Kospoda und Meilitz.
Wir versorgen u.a. ein Heizkraftwerk und einige wenige Unternehmen aus Industrie und Gewerbe mit Prozessgas. Weiterhin wird Erdgas für Heizzwecke und Warmwasseraufbereitung für insgesamt ca. 1.500 Anschlüsse aus Industrie, Gewerbe und Haushalt bereit gestellt.
Netzdaten
Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG, GasNZV, GasNEV
Basis: 2022
Netzanschluss Erdgas
- ➥ Anmeldung des Netzanschlusses
- ➥ Herstellung des Netzanschlusses
- ➥ Hausanschluss Erdgas
- ➥ Netzanschluss außerhalb NDAV
- ➥ Anschluss von Erzeugungsanlagen
- ➥ Bekanntgabe des Netzbereiches der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Installateurverzeichnis Erdgas
Hier finden Sie alle Vertragsinstallationsunternehmen, die bei der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH als Vertragspartner eingetragen sind:
Netzzugang Erdgas
Als regionale Stadtwerke sorgen wir für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze und die Verteilung der Energie. Der Zugang zu unseren Netzen erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Bei allen Fragen rund um den Netzzugang, die Netzverträge und den Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen. Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund.
Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.
Gemeinsame Gasnetzkarte der Netzbetreiber
- ➥ Muster Lieferantenrahmenvertrag nach KoV X - gültig ab 01.10.2022
- ➥ Muster Messstellenrahmenvertrag
- ➥ Umsetzung der GeLi Gas
- ➥ Informationen zur Marktkommunikation
- ➥ Lastprofile
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Netzzugangsbedingungen Erdgas der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH ab 01.08.2010pdf ~ 239 KB
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Standardformular Transportanfragepdf ~ 23 KB
Netzentgelte im Erdgasverteilernetz
Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.
- ➥ Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2023
- ➥ Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2022
- ➥ Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2021
- ➥ Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2020
- ➥ Sonstige Dienstleistungen
- ➥ Historische Netznutzungsentgelte
Grundversorger
Grundversorgungspflicht (§36 Abs. 2 EnWG)
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen.
Der zuständige Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH.
Grundlage hierfür ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006:
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Grundversorgungsverordnung (GasGVV)pdf ~ 112 KB
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Ergänzende Bedingungen zur StromGVV / GasGVVpdf ~ 111 KB
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Datenschutzinformation gemäß Art. 12ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)pdf ~ 613 KB