Gas

Versorgungsgebiet

Unser Erdgas-Netzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Orla, einschließlich einiger Vororte bzw. Gemeinden - Neunhofen/Sorga, Dreitzsch, Burgwitz, Kospoda und Meilitz.

Wir versorgen u.a. ein Heizkraftwerk und einige wenige Unternehmen aus Industrie und Gewerbe mit Prozessgas. Weiterhin wird Erdgas für Heizzwecke und Warmwasseraufbereitung für insgesamt ca. 1.500 Anschlüsse aus Industrie, Gewerbe und Haushalt bereit gestellt.


Netzzugang Erdgas

Als regionale Stadtwerke sorgen wir für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze und die Verteilung der Energie. Der Zugang zu unseren Netzen erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Bei allen Fragen rund um den Netzzugang, die Netzverträge und den Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen. Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund.

Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.

Gemeinsame Gasnetzkarte der Netzbetreiber


Netzentgelte im Erdgasverteilernetz

Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.

 


Grundversorger

Grundversorgungspflicht (§36 Abs. 2 EnWG)

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen.

Der zuständige Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH.

Grundlage hierfür ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006: