Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen:
Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Um die Belastungen der Energie- (Strom, Erdgas) und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu mindern, hat die Bundesregierung noch im Dezember 2022 „Preisbremsen“ für Gas, Strom und Wärme beschlossen: Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen gelten und rückwirkend zum Januar 2023 umgesetzt.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte, Gewerbe und kleine Unternehmen wie folgt:
Auf den für das Jahr prognostizierten Jahresverbrauch (i.d.R. beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) werden 80 % zu einem gesetzlich festgelegten Referenzpreis, die restlichen 20 % zum jeweils gültigen Preis des Unternehmens, berechnet.
Die Referenzpreise (inkl. gesetzlicher MwSt.) sind:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Strom 40 Cent/kWh,
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh.