23. Januar 2023

Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen:

Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- (Strom, Erdgas) und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu mindern, hat die Bundesregierung noch im Dezember 2022 „Preisbremsen“ für Gas, Strom und Wärme beschlossen: Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen gelten und rückwirkend zum Januar 2023 umgesetzt.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte, Gewerbe und kleine Unternehmen wie folgt:

Auf den für das Jahr prognostizierten Jahresverbrauch (i.d.R. beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) werden 80 % zu einem gesetzlich festgelegten Referenzpreis, die restlichen 20 % zum jeweils gültigen Preis des Unternehmens, berechnet.

 

Die Referenzpreise (inkl. gesetzlicher MwSt.) sind:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Strom 40 Cent/kWh,
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh.

 

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