Informationen zu Maßnahmen der Kostenentlastungen für Energie

Zur Entlastung der Verbraucher folgen auf die Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden zum 1. März 2023 die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme
Diese gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung kann diese Maßnahmen bis einschließlich April 2024 verlängern.

Diese Maßnahmen sind Teil des staatlichen Entlastungspaketes, finanziert aus den Mitteln des Bundes. Informationen und Erläuterungen sowie einen Preisbremsenrechner finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wir werden die Entlastungsmaßnahmen für unsere Kunden (für Kunden der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH) gemäß den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Die wichtigsten Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Strompreisbremse

Wie funktioniert sie?

Bei der Strompreisbremse werden 80% Ihres Jahresverbrauchs* der Abnahmestelle auf 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Sie wird ab 1. März 2023 angewendet, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

* i.d.R. wird die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zugrunde gelegt

Für wen gilt sie?

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh. Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh oder mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) gelten abweichende Regelungen.

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wird der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Der März-Abschlag berücksichtigt dann auch die Entlastungen für Januar und Februar. Jeder Kunde erhält dazu ein Informationsschreiben.

Gaspreisbremse

Wie funktioniert sie?

Mit der Gaspreisbremse werden 80% Ihres Jahresverbrauchs* auf 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.
Sie wird ab 1. März 2023 angewendet, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

* i.d.R. wird der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch zugrunde gelegt, also der Jahresverbrauch 2021

Für wen?

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wird der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Der März-Abschlag berücksichtigt zusätzlich die Entlastung für Januar und Februar. Jeder Kunde erhält dazu ein Informationsschreiben.

SEPA-Lastschriftmandat

Sie müssen nichts tun, wir buchen automatisch die geänderten Abschlagsbeträge ab.

Dauerauftrag/Barzahlung/Überweisung

Bitte passen Sie Ihre Zahlungen an die neuen Abschlagshöhen (gemäß Mitteilung) an.


Wärmepreisbremse

Wie funktioniert sie?

Mit der Wärmepreisbremse werden 80% Ihres Jahresverbrauchs auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.
Sie wird ab 1. März 2023 angewendet, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Für wen?

Gilt für die Wärmeversorgung in Neustadt-Süd.
Sie gilt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.

Wie erhält man die Entlastung?

Ihr Verwalter/Vermieter erhält die Entlastungen, die er auf die jeweiligen Wohneinheiten umrechnet und i.d.R. mit der Betriebskostenabrechnung auszahlt. Über die Höhe der Entlastungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Verwalter oder Vermieter.


Hinweis und Bitte:

Aufgrund der Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Abschlagsänderung derzeit nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.


SWN-Service: Berechnen Sie Ihren persönlichen Zahlungsplan

Zum 1. März 2023 sind die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme in Kraft getreten.

In den nächsten Tagen erhält jeder Strom- und/oder Gas-Kunde der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH ein separates Anschreiben mit dem persönlichen Entlastungsbetrag.

SWN-Kunden haben hier die Möglichkeit, durch Eingabe ihres aktuellen Abschlages sowie dem auf dem Schreiben ausgewiesenen Entlastungsbetrag die verringerten Abschlagsbeträge und deren Fälligkeiten in einem Zahlungsplan auszudrucken.

Jetzt Abschläge berechnen


Kundenbüro


Sprech- und Besuchszeiten

Tel. 036481 247-17

Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Ernst-Thälmann-Straße 18
07806 Neustadt an der Orla

E-Mail: va@stadtwerke-neustadt-orla.de

Parkplätze vorm Haus.


Mitteilung Zählerstand

Zur Zählerstandserfassung


Alle An-, Ab- und Ummeldeprozesse sind bei uns kontaktlos möglich. Nutzen Sie dafür unsere Formulare zum Download oder senden Sie uns ein formloses Schreiben per Post oder E-Mail. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 036481 247-0.

Formulare finden sie hier.